Geschäftsfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz

Seminar A 10

Sachkunde Asbest für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten

Erwerb der Sachkunde gemäß Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4A)
(sogenannte "Kleine Sachkunde")

Der Aufsichtführende bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten muß nach TRGS 519 "sachkundig" sein. Der Nachweis dieser Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen. Sachkundig sind solche Aufsichtsführende, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften soweit vertraut sind, daß sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen einhalten bzw. überwachen können.Um die Anerkennung als Sachkundiger zu erhalten, muß eine Prüfung vor einer Kommission abgelegt werden.

  • Themenschwerpunkte
    • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren der Asbeste,
    • Verwendung von Asbestzement,
    • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge,
    • Personelle Anforderungen,
    • Sicherheitstechnische Maßnahmen,
    • Abfallentsorgung.
  • Lernziele
    Erwerb der geforderten Sachkunde für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4A.
  • Angewandte Methoden
    Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit.
  • Zielgruppe
    Aufsichtspersonen der Betriebe sowie Mitarbeiter, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten durchführen, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
  • Voraussetzungen
    Keine
  • Abschluss
    Prüfung, Teilnahmezertifikat
  • Teilnehmerzahl
    max. 20 Personen
  • Dauer
    2 Tage
  • Termine
    siehe Terminplan

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