Seminar A 18
Der Aufsichtführende bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten muß nach TRGS 519 "sachkundig" sein. Der Nachweis dieser Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen. Sachkundig sind solche Aufsichtsführende, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften soweit vertraut sind, daß sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen einhalten bzw. überwachen können. Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschließlich Asbestzementprodukten. Er schließt den Erwerb der Sachkunde nach den Anlagen 4 und 5 ein und schließt mit der vorgeschriebenen Prüfung ab.