Geschäftsfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Arbeitsschutzmanagementsysteme
für kleine und mittlere Unternehmen

Ein neuer Weg im Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland befindet sich auf einem anerkannt hohen Niveau. Weitere deutlich und nachhaltig wirkende Verbesserungen sind aber mit dem bisherigen, insbesondere auf technische Fehlerquellen und Schutzmaßnahmen ausgerichteten Arbeitsschutzsystem nicht mehr zu erwarten.

Technische Ursachen von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sind zumeist umfassend untersucht und weitestgehend minimiert. Dagegen tritt nun zunehmend als Ursache von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sogenanntes „menschliches Versagen“ in den Vordergrund. Die Ursachen solchen „menschlichen Versagens“ liegen aber fast immer in einer unzureichenden Organisation oder in einem der jeweiligen Situation nicht angepassten Verhalten.

Es handelt sich dabei um Defizite in der Festlegung und/oder Bekanntmachung der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens, hier insbesondere bei der eindeutigen Zuweisung von Verantwortung und Zuständigkeiten, sowie bei der Beschreibung von Prozessen und Verfahren. Jedem Mitarbeiter sollte möglichst exakt vorgeben werden, wie er Abläufe und Tätigkeiten erfolgreich und sicher durchführen kann.

Zur Beseitigung solcher Mängel sind Managementsysteme, die beispielsweise für die Qualitätssicherung und den Umweltschutz in den letzten Jahren weite Verbreitung gefunden haben, ideale Instrumente.
Fortschrittliche Unternehmen, die dies frühzeitig erkannt haben, wenden daher bereits heute neben Managementsystemen für Qualitätssicherung und Umweltschutz auch Managementsysteme zur Optimierung des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit an. Auf diese Weise vermeiden sie Störungen im Betriebsablauf, die beispielsweise durch Unfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Schadensfälle entstehen.

Arbeitsschutzmanagementsysteme tragen somit direkt zum wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Unternehmens bei. Diese Unternehmen wissen auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens entscheidend von der Gesundheit und der Motivation der Beschäftigten sowie der Sicherheit von Arbeitsplätzen und Produktionsanlagen abhängt, also von Faktoren, die durch Arbeitsschutzmanagementsysteme günstig beeinflusst werden.

Betriebliche Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme werden zumeist auf der Grundlage der internationalen Normenreihen ISO 9000 ff. und ISO 14000 ff. oder auch der EG-Öko-Audit-Verordnung aufgebaut. Für den Arbeitsschutz jedoch gibt es bisher noch keine Managementsystem-Norm.

Mit der Schaffung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen wird ein neuer Weg im Arbeitsschutz beschritten: Weg vom staatlichen Zwang, hin zur Eigenverantwortung der Unternehmen. Die Überwachung der Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzverpflichtungen soll künftig vor allem von den Unternehmen selbst sichergestellt werden. Die behördliche Kontrolle in diesen Betrieben kann sich dann im Regelfall auf eine Prüfung des Managementsystems beschränken. Auf diese Weise wird mit weniger staatlicher Kontrolle eine spürbare Kostenentlastung sowohl für die Unternehmen als auch für den Staat erreicht. Zugleich - und das ist der besondere Erfolg der Konzeption - wird der Arbeitsschutz und damit der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten weiter verbessert.
 

 

Arbeitsschutzmanagement auch in
kleinen und mittleren Unternehmen

In Deutschland gibt es etwa drei Millionen gewerbliche Unternehmen. 99,5 Prozent dieser Unternehmen beschäftigen jeweils weniger als 200 Mitarbeiter; über 60 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in diesen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen sind also ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor und wegen der großen Zahl der dort Beschäftigten, aber auch hinsichtlich des Unfallgeschehens besonders wichtig. In kleinen oder mittleren Unternehmen ereignen sich häufiger Unfälle als in Großbetrieben.

So betrug, wie nachfolgende Abbildung veranschaulicht, die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 1997 in gewerblichen Betrieben mit geringer Beschäftigtenzahl z.T. mehr als das Doppelte des Wertes von Großbetrieben.


zit.n. Bayr. Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, 2001

Diese Zahlen gilt es sowohl aus ethischen und moralischen aber auch aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen weiter zu reduzieren. Als dafür geeignete Instrumente bieten sich Arbeitsschutzmanagementsysteme an.

Kritische Stimmen behaupten, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme in kleinen und mittleren Unternehmen aus betriebsstrukturellen und -organisatorischen Gründen nur schwer erfolgreich angewendet werden können. Hierbei wird jedoch völlig außer Acht gelassen, dass jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe bereits über ein Führungssystem verfügt und auch verfügen muss, wenn es sich konkurrenzfähig auf dem Markt behaupten will. Dass Führungssysteme in kleinen und mittleren Unternehmen erfolgreich genutzt werden können, hat auch die Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen gezeigt. Und was bei der Sicherung der Qualität von Produkten gelingt, gelingt auch für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
 

 

Entlastung durch Arbeitsschutzmanagementsysteme

Auf den ersten Blick könnte der Eindruck entstehen, als kämen mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem weitere und noch dazu umfangreiche Forderungen zu der unüberschaubaren Fülle von Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen, die Unternehmen jetzt bereits einhalten müssen, hinzu. Unabhängig von der jeweiligen Größe führt - „managed“ – jedoch jeder Unternehmer sein Unternehmen auf die eine oder andere Weise. Dabei trifft er bereits mehr oder weniger systematisch Festlegungen im Rahmen des Führungsprozesses.

Ein Managementsystem lenkt diesen Führungsprozess, indem es Entscheidungen und Vorgehensweisen nachvollziehbar und wiederholbar macht. Dies gilt für alle Aufgaben eines Unternehmens, für die Auftragserledigung ebenso wie beispielsweise für den Gesundheitsschutz.

Ausgehend von der Absicht zum Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems, die vom Unternehmer, aber auch vom Betriebs- bzw. Personalrat ausgehen kann, erstellen und verabschieden die Beteiligten zunächst als Grundlage sogenannte „Leitlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz“, die das Unternehmen und alle Beschäftigten auf die Ziele im Arbeitsschutz verpflichtet.

Geeignete innerbetriebliche Strukturen, organisatorische Festlegungen und eindeutige Handlungsanweisungen helfen die betriebsspezifischen Erfordernisse im Gesundheitsschutz erfolgreich umzusetzen. Diese Vorgaben sind wichtige „Spielregeln“ im Unternehmen; sie sind für jeden nachvollziehbar, auch wenn sich die „Mannschaft“ ändert. Der Unternehmer und seine Führungskräfte müssen sich dadurch weniger mit Routineaufgaben beschäftigen, deren Abläufe geregelt sind, und können sich mehr anderen Aufgaben widmen.

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem unterstützt die an ein Unternehmen gerichteten gesetzlichen Forderungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Anlagensicherheit besser erfüllen zu können und dabei zugleich den Schutz seiner Beschäftigten zu erhöhen. Überlegt eingesetzt, wird dieses Managementsystem mehr Nutzen bringen als es Aufwand erfordert. Es lässt nicht nur geringere Ausfallzeiten von Mitarbeitern aufgrund arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten erwarten; mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wird sich auch die Verfügbarkeit der Betriebsmittel erhöhen, Produktions- und Betriebsstillstände können auf das unvermeidbare Maß reduziert werden.

Zusammenfassend lassen sich also insbesondere folgende Effekte erkennen:
  • Schaden und Leid werden nachhaltig von Beschäftigten abgewendet;
  • Ausfallzeiten durch Unfälle, Berufskrankheiten und auch arbeitsbedingte Krankheiten werden minimiert;
  • eine optimale Anlagen- und Maschinenverfügbarkeit wird erreicht;
  • die gesteigerte Motivation der Beschäftigten wirkt sich günstig auf die Betriebsabläufe aus,
  • beispielsweise durch ein Mängelmelde- und Vorschlagswesen.

 

Die Bedeutung von Arbeitsschutzmanagement wächst

Seit Herbst 1996 ist das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es enthält eine Reihe Forderungen an alle, die Arbeitnehmer beschäftigen, aber auch an die Beschäftigten selbst. Teilweise wurden bereits früher bestehende Vorschriften detaillierter gefasst. Noch immer besteht bisweilen Unsicherheit, wie diese neuen Vorschriften erfüllt werden können. Ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagementsystem schafft alle Voraussetzungen, die Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz wirkungsvoll umzusetzen.

Genau genommen kann das Arbeitsschutzgesetz nur erfüllt werden, wenn bestimmte Führungsgrundsätze beachtet werden.

Die Wirtschaft stellt bereits in einigen Branchen Forderungen an das betriebliche Arbeitsschutzmanagement. Zunehmend erwarten Auftraggeber von ihren Auftragnehmern den Nachweis geregelter Arbeitsschutzverfahren. Dadurch wollen sie verhindern, dass durch „Fremdfirmen“ ein zusätzliches Risiko in ihre Unternehmen hineingetragen wird. So vergeben einzelne Großkunden, in der petrochemischen Industrie sogar fast ausschließlich, Aufträge nur noch an solche Bewerber, die nachweisbar niedrige Unfallzahlen und managementsystemartige Strukturen hinsichtlich des Arbeitsschutzes vorweisen können.

Diese Entwicklung lässt erwarten, dass künftig die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen auch verstärkt vom Nachweis funktionierender Arbeitsschutzmanagementsysteme abhängen wird.

Betriebe, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder beides eingerichtet haben, sollten die mit diesen Systemen aufgebauten Strukturen und Abläufe auch für den Arbeitsschutz nutzen: Geeignete Arbeitsschutzmanagementsystemkonzepte sind daher so gestaltet, dass die daran ausgerichteten Systeme mit den Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9000 ff. und den Umweltmanagementsystemen nach ISO 14000 ff. sowie nach der EG-Öko-Audit-Verordnung verknüpfbar sind und in vielen Bereichen Vorhandenes nutzen und dadurch mehrfache Arbeit zu vermeiden helfen.
 

 

Neue Denkweisen im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz wurde in vielen Unternehmen über lange Zeit als eine vorwiegend versicherungs- und ordnungsrechtliche Verpflichtung betrachtet, die es zu erfüllen galt, um nicht mit den staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsorganen in Konflikt zu geraten. Dem entsprechend beschränkt sich die betriebliche Umsetzung häufig auf eine sporadische, mehr oder weniger vollständige Ermittlung der einzuhaltenden Vorschriften und eine eher zufällige Kontrolle über die Beachtung dieser Maßgaben von den Beschäftigten. Seit der Einführung des Arbeitssicherheitsgesetzes stehen den Unternehmen zur Beratung im Arbeitsschutz die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte zur Seite, in ähnlicher Weise wirken auch die Arbeitnehmervertretungen mit. Dadurch haben sich sowohl der Kenntnisstand über das geltende Recht, aber auch der betrieblich praktizierte Arbeitsschutz deutlich verbessert, was sich beispielsweise in einem erfreulichen Rückgang der Arbeitsunfälle niedergeschlagen hat.

Um diese Erfolge zu sichern und weiter auszubauen, insbesondere aber auch um betriebswirtschaftlich interessante Potentiale zu erschließen, erscheint es geboten, den Gesundheitsschutz in den Unternehmen noch stärker auf ein systematisches, vorbeugendes Handeln auszurichten. Bedauerlicherweise werden aber immer noch die erforderlichen Maßnahmen häufig erst nach dem Eintreten von - in der Regel vermeidbaren - Unfällen und Schadensereignissen eingeleitet. Wenn aber alle Beschäftigten frühzeitig und umfassend in die nach eindeutigen Regeln ablaufenden betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten eingebunden sind und den Sinn von Arbeitsschutzmaßnahmen vermittelt bekommen und erfassen, sind sie in der Lage, Gefährdungen frühzeitig und sicher zu erkennen und zu vermeiden.

Während der Versuch, das Sicherheitsniveau durch eine stärkere Überwachung seitens des Unternehmers zu verbessern, zwangsläufig zu höheren Überwachungskosten und damit auch zu höheren Erstellungskosten für die Produkte und Dienstleistungen führt und damit die Marktposition des Unternehmens schwächt, reduziert die eigenverantwortliche Selbstkontrolle der Beschäftigen die Zahl der Arbeitsunfälle und Krankheitstage sowie die Anlagen- und Produktionsstillstände. Keiner kennt die Gefahren eines Arbeitsplatzes besser als der Beschäftigte, der dort täglich arbeitet, sofern er entsprechend geschult, sensibilisiert und motiviert ist. Ein gut vorbereiteter Beschäftigter erkennt Gefahren schnell, grenzt sie ein und kann im Falle einer akuten Gefährdung rasch handeln, um Schaden für sich und andere abzuwenden.
 

 

Kosten und Nutzen von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Selbstverständlich erfordert die Einführung und Anwendung eines Arbeitsschutzmanagementsystems finanzielle und personelle Mittel. Zwangsläufig stellt sich damit für den Unternehmer die Frage, ob

  • der Nutzen der im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagementsystems zu treffenden Maßnahmen die Kosten überwiegt und
  • die in ein Arbeitsschutzmanagementsystem investierten Mittel einen besseren Effekt erzielen als mit den herkömmlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu erreichen ist.

Die Kosten für die Einführung eines Managementsystems, für die Ausbildung der Mitarbeiter und für die Motivation der Beschäftigten zur Selbstkontrolle sind, falls diesen Bereichen bisher zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, anfänglich relativ hoch. Je besser jedoch die Mitarbeiter ihre Bedeutung im Arbeitsschutz verinnerlichen, umso rascher sinken die Kosten zum Erreichen der Selbstmotivation, die Überwachungskosten und damit die Gesamtkosten bei steigender Sicherheit und ständiger Verbesserung der Betriebsabläufe.

In den Diskussionen um die Kostenersparnis durch verbesserten Arbeitsschutz werden häufig nur die direkten Kosten infolge von Arbeitsunfällen betrachtet, die sich aus der Grundvergütung, Versicherungsprämien und den vom Versicherungsträger gezahlten Arztkosten zusammensetzen. Damit aber werden die tatsächlichen Kosten, die durch Defizite im Arbeitsschutz entstehen können, erheblich unterschätzt.

Der wesentlich höhere Teil der Kosten von Arbeitsunfällen, die sogenannten verdeckten Kosten, werden vernachlässigt. Diese verdeckten Kosten umfassen beispielsweise

  • Lohnkosten für die Mitarbeiter, die wegen eines Unfalls ihre Arbeit unterbrechen müssen,
  • Kosten für die Wiederinstandsetzung einer beschädigten Anlage,
  • erhöhte Personalkosten für Überstundenzuschläge oder die Einstellung und Einarbeitung einer Ersatzkraft,
  • Sachkosten beispielsweise für Ersatzteile oder den Ersatz beschädigter Geräte, aber auch
  • sonstige Kosten für Gutachter, Anwälte und möglicherweise auch
  • Kosten zum Begleichen von Geldbußen und Geldstrafen.

Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass die verdeckten Kosten zwei- bis viermal so hoch sind wie die direkten Kosten. Hinzu kommen Einbußen, die in Zahlen schwer zu fassen sind, wie der Verlust von Kunden, weil Vorgaben von Kunden - beispielsweise Liefertermine oder eine höchstzulässige Unfallquote - nicht eingehalten werden können oder infolge eines angeschlagenen Firmenimages.

Defizite im Arbeitsschutz verursachen aber nicht nur infolge von Unfällen und Schadensfällen vermeidbare Kosten. Im Jahre 1998 führten in Deutschland 470 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage der Beschäftigten zu einem Produktionsausfall von mehr als 80 Milliarden DM. Man schätzt, dass etwa 20 % dieser Ausfalltage auf arbeitsbedingte Erkrankungen zurückzuführen sind. Dieser Anteil lässt sich durch eine Verbesserung des Arbeitsumfeldes verringern. Schon durch eine Halbierung der arbeitsbedingten Erkrankungen könnten pro Jahr etwa 8 Milliarden DM an unnötigen Kosten vermieden werden.

Mit der Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems und seiner konsequenten Anwendung wird der Unternehmer gemeinsam mit seinen Führungskräften und Beschäftigten durch Prävention und ständige, nachhaltige Verbesserung des Arbeitsschutzes Störungen im Betriebsablauf minimieren sowie alle Arbeiten, Abläufe und Prozesse optimieren; der dadurch erzielte Nutzen wird die investierten Kosten erheblich übersteigen.

Bereits die vorstehend in geraffter Form dargestellte Kostenbetrachtung zeigt, dass systematisiert verbesserter Arbeitsschutz auch zum betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beitragen kann.

Auf volkswirtschaftlich interessante Gesichtspunkte, beispielsweise eine Reduzierung von Behandlungs. und Arzneimittelkosten oder von Versorgungskosten infolge sinkender Frühverrentung, soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.
 

 

Zusammenfassung

Managementsysteme sind ideale Instrumente zur nachhaltigen Sicherung der Lebensfähigkeit und zur erfolgreichen Weiterentwicklung eines Unternehmens in einem sich ständig im Wandel befindlichen Umfeld. Der Erfolg eines Unternehmens hängt dabei maßgeblich von der Gesundheit und der Motivation der Beschäftigten, von der gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der Sicherheit von Produktionsanlagen ab.

In zunehmendem Maße wird der Marktwert der Unternehmen durch das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter bestimmt. Betriebe, die dies erkannt haben, wenden nun neben Managementsystemen für Qualität und Umweltschutz auch Managementsysteme zur Optimierung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und der Anlagensicherheit an; sie minimieren mit der Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Störungen im Betriebsablauf, die beispielsweise durch

  • Unfälle,
  • arbeitsbedingte Erkrankungen und
  • Schadensfälle
entstehen und verbessern dadurch den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen.

Für den Arbeitsschutz gibt es bisher zwar noch keine standardisierten Grundlagen, die den Managementsystemen für Qualität und Umwelt vom Umfang her vergleichbar sind, in größeren Unternehmen werden aber bereits Arbeitsschutzmanagementsysteme (z.B. SCC – Sicherheits Certifikat Contractoren) angewendet.

In Deutschland sind aber über 60 Prozent der Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt, welche mehr als 99 Prozent der Betriebe ausmachen. Die Unfallquoten in diesen Unternehmen liegen deutlich über denen größerer Betriebe. Um weitergehende Verbesserungen im Gesundheitsschutz zu erreichen, müssen Arbeitsschutzmanagementsysteme deshalb auch in kleinen und mittleren Unternehmen angewendet werden.
 

 

© 2002 by CBM - Consulting, Business und Management GmbH, Aachen - Dipl.-Ing. Thomas Weyer

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