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Seit Januar 2001 gilt für die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein vollständig modernisiertes Konzept. Dieses wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt und durch das Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 29. Dezember 1997 verbindlich eingeführt und zuletzt im Januar 2009 auf den neuesten Stand gebracht. Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist das Arbeitssicherheitsgesetz.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Obige Abbildung verdeutlicht die Struktur der neuen Ausbildung. Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsstufen mit fünf Präsenzphasen (max. 6 Wochen), drei Selbstlernphasen (je Phase rd. 100 Stunden Selbstlernzeit), vier Lernerfolgskontrollen und eine Praktikumsphase.
Eine wesentliche Neuerung in der Ausbildung ist der Wechsel zwischen Präsenz- und Selbstlernphasen. Dies bedeutet, dass ein Teil des Wissens im Selbststudium in Form des computergestützten Lernens (CBT – Computer Based Training) erworben werden muss.
Hierfür steht seitens der Berufsgenossenschaften eine DVD zur Verfügung, die nicht im Seminarpreis enthalten ist. Für die Selbstlernphase ist ein Personal-Computer oder Laptop mit folgenden Mindestvoraussetzungen erforderlich: Pentium III, mindestens 256 MB RAM Speicher, Grafikkarte 32MB, Mindestauflösung 1024x768 bei 72 kHz, Soundkarte 16 Bit, 12-fach DVD-Laufwerk, internetfähiges System. Die Teilnehmer müssen über Grundkenntnisse beim Umgang mit diesen Geräten verfügen oder sich diese Kenntnisse aneignen.

Hier werden Grundlagenkenntnisse über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme vermittelt. Die Teilnehmer lernen die wichtigsten Vorschriften und Regelwerke des Arbeitsschutzes und dessen Anwendungsbereiche kennen. Zudem erfahren sie, welche Rechte und Pflichten die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, wie sie sich in das betriebliche Arbeitsschutzsystem einfügen kann.
Diese Ausbildungstsufe beinhaltet zwei Präsenzphasen zu je einer Woche (5 Lehrgangstage) sowie zwei Selbstlernphasen. Vor Beginn der zweiten Präsenzphase findet die erste Lernerfolgkontrolle (LEK 1) statt. Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist der Lehrstoff aus Präsenz- und Selbstlernphase I. Ihr Bestehen ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung. Die Prüfung kann wiederholt werden.

Die Ausbildungsstufe II wird durch die Präsenzphase III eingeleitet. Diese dauert 2 Wochen (10 Lehrgangstage). Es schließt sich erneut eine Selbstlernphase an. Zeitgleich mit dieser Selbstlernphase III wird ein Praktikum von ca. 6 Wochen, in ihrem oder in einem Fremdbetrieb absolviert. Dabei wird ein arbeitsschutzrelevantes Thema in Form einer Hausaufgabe unter den Bedingungen der betrieblichen Praxis selbständig bearbeitet. Die Ergebnisse des Praktikums werden in einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 15 Seiten plus ca. 5 Seiten Anlage) festgehalten. Die Ausarbeitung wird als LEK II gewertet. Die Ausbildungsstufe II endet mit der einwöchigen Präsenzphase IV (5 Lehrgangstage), während der die Praktikumsergebnisse präsentiert (ca. 15 minütiger Vortrag). Diese Präsentation wird als LEK III gewertet.

Die Ausbildungsstufe III ist Bestandteil der sicherheitstechnischen Fachkunde. Aufbauend auf das Wissen der beiden vorgenannten Ausbildungsphasen, werden hierin wirtschaftszweig- bzw. branchenbezogene Kenntnisse vermittelt.
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Lernerfolgskontrolle IV (schriftliche Prüfung).
Die vollständige Ausbildung soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang allein genügt nicht, um die vom Gesetz über die Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestellten Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfüllen. Um als Sicherheitsfachkraft bestellt werden zu können, müssen die Teilnehmer i.d.R. berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, bzw. eine Prüfung als Techniker oder Meister erfolgreich abgelegt und eine Tätigkeit als Ingenieur, Techniker oder Meister mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben.
Die Bestellung als Sicherheitsfachkraft muss durch den Unternehmer schriftlich erfolgen. Bei einem Branchenwechsel entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger über den Umfang einer von ihm auf den Einzelfall abgestellten branchenspezifischen Fortbildung.

Als Ausbildungspaket bietet CBM die Lehrgänge der Ausbildungsstufe I bis II (Präsenzphasen I bis IV) einschließlich der zugehörigen Lernerfolgskontrollen (LEK) I bis III sowie der Betreuung bei der Erstellung des Praktikumsberichts an. Teilnehmern, die ihre Ausbildung bereits bei einem anderen Lehrgangsträger begonnen haben, bieten wir - unter Vorlage entsprechender Nachweise über bereits abgelegte Lehrgänge und LEKs - den Einstieg in die Ausbildung zu einer späteren als der ersten Präsenzphase an.
Unterricht und Kosten gliedern sich wie folgt:
| Lehrgangsbezeichnung | ||
| Präsenzphase I | (€ 900,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Lernerfolgskontrolle I schriftliche Prüfung |
(€ 100,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Präsenzphase II | (€ 900,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Präsenzphase III | (€ 1800,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Lernerfolgskontrolle II Studienarbeit zum Betriebspraktikum (Betreuung, Durchsicht, Bewertung) |
(€ 150,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Präsenzphase IV | (€ 900,-zzgl. 19% MWSt.) |
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| Lernerfolgskontrolle III Vortrag zum Betriebspraktikum (Betreuung, Bewertung) |
(€ 100,-zzgl. 19% MWSt.) |
In den Preisen sind Seminargetränke, Mittagessen und die Teilnehmerunterlagen enthalten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach jedem Ausbildungsteil.
Nicht enthalten ist die für die Selbstlernphasen benötigte DVD. Diese kann zum Selbstkostenpreis von € 350,- (€ 294,12 zzgl. 19% MWSt.) bei uns erworben oder bei der Berufsgenossenschaft bestellt werden.
Für die beiden ersten Stufen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich mithin folgende Gesamtpreise:
Selbstlern-CDs |
Selbstlern-CDs |
(€ 4850,00 zzgl. 19% MWSt.) |
(€ 5144,12 zzgl. 19% MWSt.) |
Abgeschlossen und vervollständigt wird die Ausbildung mit der Präsenzphase V, die als Ausbildungsstufe III die bisher erworbenen Kenntnisse bereichsbezogen erweitert und vertieft. Diese branchenspezifische Abrundung der Ausbildung kann durch den Besuch eines auf den Bereich einer Berufsgenossenschaft begrenzten Lehrgangs (2-3 Tage) erfolgen. CBM bietet die Präsenzphase V als Intensivlehrgang an, der den individuellen Anforderungen der Teilnehmer folgend auch die Themengebiete mehrerer Branchen abdeckt, wodurch der Teilnehmer dann die Voraussetzungen für den Einsatz in mehreren BGen erfüllt. Der Lehrgang endet mit der Lernerfolgskontrolle IV.
| Lehrgangsbezeichnung | ||
| Präsenzphase V | 10 Tage*) |
(€ 1700,-zzgl. 19% MWSt.) |
| Lernerfolgskontrolle IV schriftliche Prüfung |
(€ 100,-zzgl. 19% MWSt.) |
| *) | Die tatsächliche Lehrgangsdauer in der Präsenzphase V hängt ab vom Umfang der je Berufsgenossenschaft/Branche abzudeckenden Rahmenthemen und Themengebiete. Bei kürzeren Lehrgängen berechnen wir je Lehrgangstag € 202,30 (€ 170,-zzgl. 19% MWSt.). |
Für die vollständige Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ausbildungsstufen I, II & III) ergibt sich unter Berücksichtigung der maximalen Lehrgangsdauer in Präsenzphase V folgender Gesamtpreis:
Selbstlern-CDs |
Selbstlern-CDs |
(€ 6550,00 zzgl. 19% MWSt.) |
(€ 6844,12 zzgl. 19% MWSt.) |

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Stand: 12. Januar 2009
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